Wie wir hier bei Calpino mehrfach berichteten, muss seit 19. Januar 2015 jeder EU-Bürger, der seit mehr als zwei Jahren seinen festen Wohnsitz in Spanien hat, seinen nationalen Führerschein gegen einen spanischen Führerschein eintauschen, falls dieser kein Ablaufdatum im Führerschein eingetragen hat. Bei Zuwiderhandlungen werden Strafen von 200 Euro wegen Fahren ohne gültigen Führerschein fällig.

Es gab viele Aussagen, was genau nun gemacht werden muss. Letzte Auskunft war, dass man seinen Führerschein in Spanien nicht registrieren könne, also, dass generell ein Umtausch nötig sei.

Dies ist nicht so!

Wer seinen deutschen Führerschein nicht hergeben möchte, kann – und muss – sich in einem von der Führerscheinstelle akkreditierten Ärztezentrum melden und den auch für Spanier obligatorischen Medizincheck machen.

Ich (der Autor) habe diese Prozedur in Calpe erledigt. Der Check dauerte ca. eine halbe Stunde. Neben einer Augenprüfung (inkl. Sehtest) muss man einen Reaktionstest an einem Computer bestehen. Die Prozedur war ganz lustig, aber eigentlich doch relativ einfach zu bestehen. Es wird dann ein Foto von Ihnen gemacht und eine Bescheinigung ausgestellt, die somit auch ein aktuelles Lichtbild beinhaltet.

Ich schaute der Dame zu, wie sie am Computer die Daten direkt bei der DGT eingegeben hat – somit ist man also ab diesem Moment im spanischen Verkehrszentralregister eingetragen – hat seine Pflicht erfüllt – und ist damit in allen Rechten und Pflichten einem spanischen Autofahrer gleichgestellt. Damit wird auch automatisch ein Punktekonto erstellt.

Diese Bescheinigung muss man im  Auto generell mit sich führen.

Der Vorteil dieses Vorgehens liegt darin, dass der nationale Führerschein behalten werden kann. Dies wollte ich so – und, es geht also!

Der Medizincheck muss alle 10 Jahre (bzw. 5 Jahre wenn älter als 65) wiederholt werden.

Ich habe, wie gesagt, diesen Weg gewählt und besitze nun diese Bescheinigung, die ich im Auto bei meinen KFZ Papieren deponiert habe.

Die Kosten für Check und Bescheinigung waren ca. 45 Euro.

Wer den Weg des Umtausches gehen will und somit lieber einen spanischen Führerschein haben möchte, muss zum spanischen Straßenverkehrsamt (Dirección General de Tráfico – DGT) gehen.

Dort erhält man einen spanischen Führerschein mit einem Ablaufdatum, das für Spanien gültig ist. Auf der Rückseite des Führerscheins wird dennoch das Ablaufdatum des Heimatlandes vermerkt. Das bedeutet, dass man damit im Besitz einer spanischen Fahrerlaubnis ist, und damit natürlich auch weiterhin in Deutschland fahren darf.

Für den Führerschein-Umtausch (canje de carnet de conducir) werden bei der Dirección General de Tráfico (DGT) folgende Dokumente benötigt:

  • Offizieller Antrag der Jefatura de Tráfico (hier klicken zum download)
  • Identitätsnachweis: gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass und NIE (grüner DIN A 4 Zettel)
  • Wohnsitznachweis: Mietvertrag, Anmeldung (Empadronamiento), Telefon- oder Stromrechnung
  • Gültiger Führerschein des Ursprungslandes im Original und als Kopie
  • Aktuelles biometrisches Passfoto (32 x 26 mm)
  • Formular mit offizieller Unterschrift, wie sie im Führerschein abgebildet wird (wird in der Jefatura de Tráfico angefertigt)
  • Erklärung, dass im Ursprungsland kein laufendes Verfahren aufgrund Verkehrsvergehen besteht (wird in der Jefatura de Tráfico angefertigt)
  • Erklärung, dass man in keinen anderen Staat im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist (wird in der Jefatura de Tráfico angefertigt)

Bei diesem Prozedere muss (angeblich) kein Medizincheck durchgeführt werden. Der erste Check würde also erst in 10 Jahren (bzw. 5 Jahre ab Alter 65) fällig.

Ob das so richtig ist, kann ich nicht beurteilen. Ich würde Ihnen raten, dort nachzufragen, oder, um ganz sicher zu gehen, den Medizincheck, wie oben beschrieben, doch vorher zu machen.

Einen großen Vorteil hat der Umtausch in einen spanischen Führerschein auf jeden Fall: Der spanische Führerschein ist ein “offizielles Dokument” auf der auch die NIE-Nummer eingetragen ist. Damit ist man also nicht mehr verpflichtet, den unpraktischen grünen DIN A 4 Zettel mit seiner NIE-Nummer und seinen Pass innerhalb Spaniens mit sich zu führen.

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