Neues zur Neuregelung Führerschein in Spanien

Neues zur Anerkennung, Umschreibung und Geltungsdauer deutscher Führerscheine in Spanien:
Grundlage für die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen, die von den Mitgliedstaaten der EU ausgestellt wurden, ist die am 19.01.2013 in Kraft getretene Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.12.2006, die mit dem Real Decreto 818/2009 vom 08.05.2009 in spanisches Recht umgesetzt wurde.

Danach werden deutsche Führerscheine in allen Mitgliedsstaaten der EU grundsätzlich anerkannt.

Ausnahmen gelten für Führerscheine, deren Inhaber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie für die nationalen Klassen M, L, S und T, die in anderen Mitgliedstaaten nicht anerkannt werden müssen.

Was sind nun die Fakten? Nach letzter Auskunft des deutschen Konsulates sieht die abschliessende Regelung so aus:

Deutsche Führerscheine mit einer befristeten Gültigkeitsdauer von 15 Jahren sind in Spanien anerkannt und müssen erst nach Ablauf der 15-jährigen Gültigkeitsdauer in einen spanischen Führerschein umgetauscht werden.

Deutsche Führerscheine ohne eine befristete Gültigkeitsdauer, deren Inhaber seit Inkrafttreten der EU-Richtlinie ihren Wohnsitz seit mehr als 2 Jahren in Spanien haben, unterliegen in Bezug auf Gültigkeitsdauer und Eignungstest den spanischen Rechtsvorschriften.
Dies bedeutet, dass Inhaber von deutschen Führerscheinen, die ihren Wohnsitz vor dem 19. Januar 2013 nach Spanien verlegt haben und über einen unbefristeten Führerschein verfügen, diesen ab dem 19. Januar 2015 bei der zuständigen spanischen Straßenverkehrsbehörde (Jefatura de Tráfico) in einen spanischen Führerschein umtauschen müssen.

Diese Regelungen treffen auch auf Personen zu, die neben ihrem spanischen Wohnsitz zusätzlich auch noch in Deutschland amtlich gemeldet sind.

Hoffen wir, dass dies nun die endgültige und verbindliche Aussage zu diesem Thema ist.

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