Spanien: Änderungen im Strassenverkehrsgesetz treten in Kraft

Der spanische Kongress hat die 18. Reform des Verkehrs- und Verkehrssicherheitsgesetzes (“Ley de Tráfico y Seguridad Vial”) verabschiedet.
Das Gesetz sieht u.a. folgende neue Regelungen vor:

Kinder:
Kinder, die kleiner als 1,35 Meter sind, dürfen nicht mehr vorne im Auto sitzen. Dies ist ab sofort auch für Babys verboten, selbst wenn sie gegen die Fahrtrichtung in einer Babyschale sitzen.

Radar:
Alle Geräte oder Einrichtungen, die einen Radar ausfindig machen und den Autofahrer davor warnen, sind in Spanien nun generell verboten.

Drogen und Alkohol:
Es ist in Spanien generell verboten, unter dem Einflus von Drogen Auto zu fahren. Einzige Ausnahme: Die Substanz wurde vom Arzt verschrieben. Geprüft wird wie bisher meist vor Ort mit einer Speichelprobe. Die Alkoholgrenze bleibt bei 0,5 Promille. Für Führerscheinneulinge (bis 2 Jahre nach Ablegen der Fahrprüfung) sind nur 0,3 Promille gestattet. Zuwiderhandlung werden generell mindestens mit 1.000 Euro bestraft. Wird man innerhalb eines Jahres wiederholt mit Alkohl erwischt, steigt die Strafe auf 2.000 Euro.
Neu: Auch Fussgänger werden zu einem Alkohol- oder Drogentest aufgefordert, wenn sie an einem Unfall beteiligt sind.

Helmpflicht:
Ab sofort besteht für alle Jugendlichen unter 16 Jahren auf dem Fahrrad eine generelle Helmpflicht. Dies gilt generell, also auch auf dem Bürgersteig.

Geschwindigkeit:
Die Geschwindigkeitsbegrenzung in geschlossenen Ortschaften liegt bei 50 km/h. Für Pkws gilt auf Landstraßen 90 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf Autobahnen 120 km/h. Pkws mit Anhängern sind auf Landstraßen 70 km/h, auf Schnellstraßen und auf Autobahnen 80 km/h gestattet. Für Wohnmobile gilt auf Landstraßen 80 km/h, auf Schnellstraßen 90 km/h und auf Autobahnen 100 km/h.

Sonstige Regelungen:
In Spanien sind für inländische Fahrzeuge zwei Warndreiecke und das Mitführen von Ersatzglühbirnen Pficht. Bei Touristen (Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen) reicht ein Warndreieck aus. Ebenfalls mitzuführen sind der Führerschein (Permiso de Conducir), die Zulassungspapiere des Autos (Permiso de Circulación) der TÜV-Nachweis (Tarjeta de Inspección Técnica de Vehículos/ITV) und die Steuerbescheinigung (Impuesto de Vehiculos), sowie die Versicherungspolice und die zugehörige letzte Beitragsrechnung (Recibo de Primas). Mitzuführen sind auch mindestens 2 Warnwesten.

Nicht mitgeführt werden darf generell ein Benzin/Diesel-Reservekanister. An Tankstellen gibt es für den Notfall spezielle Plastiktüten zu kaufen, die zur Notversorgung beim Liegenbleiben mit Kraftstoff gefüllt werden können. Privates Abschleppen ist und bleibt in Spanien weiterhin verboten.

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