Nach lokalen Zunahmen von Covid-19 Infektionsfällen sowohl in Katalonien als auch auf den Balearen, haben die Regionalregierungen dort beschlossen, eine generelle Maskenpflicht einzuführen. In Katalonien gilt diese Verpflichtung bereits seit heute, auf den Baleareninseln soll das entsprechende Dekret heute beschlossen werden und wird dann mit Veröffentlichung im Amtsblatt am Wochenende gültig werden. Generelle Maskenpflicht bedeutet, dass in allen öffentlichen Innen- und Außenbereichen das Tragen einer Maske verpflichtend ist, egal, ob man den Sicherheitsabsstand von 1,50 Metern einhalten kann oder nicht. Ab dem Alter von 6 Jahren ist damit also für alle Einwohner und Touristen dieser Schutz verpflichtend, wenn man das Haus verlässt. Ausnahmen bestehen nur für Personen, während sie Sport treiben und aus gesundheitlichen Gründen (z.B. Atemnot). An den Stränden und auf dem Weg dorthin gilt in Katalonien seit heute, dass die Maske immer getragen werden muss, wenn man das Haus verlässt und auch, bis man den Strand betreten hat, aber auch, wenn man am Strand spazieren geht oder sich zu einer Strandbar begibt. Ohne Maske darf man sich in Katalonien am Strand sonnen oder im Meer baden gehen. Für Verstöße wird eine Geldstrafe von 100 Euro fällig. Wie die Baleareninseln dies an ihren Stränden handhaben wollen, ist aktuell noch nicht bekannt.

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