Ab morgen, Donnerstag den 21. Mai 2020, ist die Verwendung einer Gesichtsmaske im öffentlichen Raum durch Personen über sechs Jahren in Spanien obligatorisch, wenn ein Sicherheitsabstand von zwei Metern zu anderen Menschen nicht garantiert werden kann.
Spaniens Gesundheitsminister Salvador Illa hat diese Verordnung mit den Risiken begründet, die durch die Lockerungen in den Deeskalationsphasen entstehen. Illa sagte, es sei “eine Vorsichtsmaßnahme”, um das Risiko von Übertragungen des COVID-19 Virus zu minimieren. Die Verordnung erfolgt auch auf Bitten aller autonomen Gemeinschaften, wie wir hier bereits berichtet haben.
Wer muss ab morgen eine Gesichtsmaske tragen?
- Generell sind alle Personen ab sechs Jahren damit ab morgen in ganz Spanien verpflichtet, im öffentlichen Raum Gesichtsmasken zu verwenden.
Wer muss ab morgen KEINE Gesichtsmaske tragen?
- Kindern unter 6 Jahren wird die Benutzung “dringend empfohlen”, es ist für diese Bevölkerungsgruppe allerdings keine Verpflichtung.
- Menschen mit Atembeschwerden, die durch die Verwendung einer Maske verschlimmert werden können.
- Personen, bei denen aus Gesundheits- oder Behinderungsgründen die Verwendung einer Gesichtsmaske kontraindiziert ist.
- Ausnahme bestehen auch bei “Aktivitäten, mit denen die Verwendung einer Gesichtsmaske naturgemäß nicht kompatibel ist”, wie beispielsweise beim Verzehr von Nahrungsmitteln und Getränken. Das heißt, die Verwendung auf Außen-Terrassen von Bars oder Restaurants ist nicht obligatorisch.
- Ausnahmen gelten zudem bei sogenannter “höherer Gewalt” oder in “Notsituationen”.
Wann und an welchen Orten muss ich eine Gesichtsmaske tragen?
Die Verwendung einer Gesichtsmaske ist im Freien, auf öffentlichen Straßen, in Außenräumen und in geschlossenen Räumen, die öffentlich genutzt werden oder die für die Öffentlichkeit zugänglich sind sowie in Supermärkten und Geschäften Pflicht, sofern kein zwischenmenschlicher Sicherheitsabstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden kann.
Welche Art von Gesichtsmaske muss ich benutzen?
Als der Verordnung entsprechende Gesichtsmasken wird jeder Art von Maske, vorzugsweise hygienisch und chirurgisch, “die Nase und Mund bedeckt“, anerkannt, obwohl sogenannte Hygienemasken (z.B. FFP2-Masken) empfohlen werden. Die Masken können demnach wiederverwendbar oder zum einmaligen Gebrauch sein.
Wie lange gilt diese Verordnung?
Diese Ministerialverordnung gilt für die Dauer der Gültigkeit des Alarmzustands und seiner möglichen Verlängerungen. Eine nachfolgende Regelung, z.B. im Wege der normalen Gesetzgebung, könnte diese Dauer ggfs. verlängern oder auch neu regeln.
Es wurde ein Leitfaden zu dieser Maskenpflicht veröffentlicht, den wir hier für Sie zum download verlinken.
Fürchterlich mich Behindert die Maske und es nützt sowieso nichts wass soll der Mist alles Angstmacherei lustig dass es nicht in ganz Europa Pflicht ist. Die sollen uns endlich die Freiheit wieder geben ihr werdet sehen es wird nichts passieren alle anderen Jahre gab es mir Tote als hetzt mit dem Corona dass ist ein Quatsch ich kanns schon Corona nicht mer hören Ich bin in dem Alter wo wir noch Dreckig wurden und wir überlebten jeder Mensch braucht Pazillen dann ist er auch nicht anfällig egal welchen Alters . Aber heute wird zu Extrem auf Hygiene geachtet dass alle verweichlicht sind wo soll das noch hinführen ??????