Die aktuellen Corona-Beschränkungen in der Comunidad Valenciana gelten vorerst noch bis einschließlich 6. September 2021. Hier eine Übersicht der aktuell geltenden wichtigsten Regeln:

Soziale Treffen

Soziale Begegnungen sind auf höchstens zehn Personen in den Städten und Gemeinden der Comunidad Valenciana begrenzt, in denen auch die nächtliche Ausgangssperre gilt. Dies betrifft in diesen Städten und Gemeinden alle Arten von Treffen in öffentlichen oder privaten Räumen, sowohl an geschlossenen Orten als auch im Außenbereich, es sei denn, es handelt sich um Personen, die zusammen leben.

Gastronomie

Bars und Restaurants müssen generell um 00:30 Uhr schließen, und ihre zulässige Belegung ist auf 50% im Innenbereich begrenzt. In Innenräumen dürfen dabei maximal sechs Personen pro Tisch zusammen sitzen. Der Tischabstand muss in Innenräumen der Gastronomie mindestens 2 Meter sein. Auf den Terrassen darf die Belegungskapazität 100% betragen. Hier ist eine maximale Belegung von 10 Personen pro Tisch zulässig. Der Tischabstand muss auf Terrassen mindestens 1,50 Meter sein. Konsum an der Bar/Theke im Innenbereich ist generell verboten. Diskotheken, Pubs und andere nächtliche Unterhaltungsstätten dürfen öffnen, sofern sie die gleichen Beschränkungen wie die sonstige Gastronomie einhalten. Karaoke und Tanz sind allerdings verboten.

Rauchen

Das Rauchen auf öffentlichen Straßen, Terrassen (Gastronomie) sowie an Stränden und in sonstigen öffentlichen Außenbereichen ist verboten, wenn der zwischenmenschliche Mindestabstand von mindestens zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Diese Beschränkung gilt auch für “alternative Rauchgerätschaften” wie Wasserpfeifen und E-Zigaretten bzw. Verdampfer.

Alkohol

Alkoholkonsum auf öffentlichen Straßen oder Plätzen ist weiterhin generell verboten. Der Handel darf ab 22:00 Uhr abends keinen Alkohol mehr verkaufen. Diese Beschränkung gilt die ganze Nacht über bis 07:00 Uhr morgens.

Nächtliche Ausgangssperre

Die nächtliche “Ausgangssperre” ist zwischen 01:00 Uhr und 06:00 Uhr morgens in aktuell 68 Gemeinden und Städten aktiv. In unserer Provinz Alicante betrifft dies folgende Städte und Gemeinden: Alfàs del Pi, Alicante, Almoradi, Altea, Aspe, Benidorm, Calpe, El Campello, Cocentaina, Denia, Dolores, Finestrat, La Nucia, Monforte del Cid, Monóvar, Mutxamel, Novelda, Onil, Pedreguer, Pego, Santa Pola, San Vicente del Raspeig, Sax, Teulada, Villajoyosa, Villena und Xàbia.

Maskenpflicht

Die generelle Maskenpflicht wurde bereits vor Wochen von der spanischen Zentralregierung abgeschafft. Trotzdem gilt weiterhin eine Maskenpflicht in allen geschlossenen, öffentlich zugänglichen Bereichen sowie im Freien – auch am Strand – wenn ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen nicht garantiert werden kann. Es ist also ratsam, die Maske immer griffbereit zu haben. Auch in der Gastronomie – insbesondere im Innenbereich – und auf Außenterrassen gilt diese Maskenpflicht, solange man “nicht konsumiert”.

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Ein Kommentar

  1. Danke,das ist sehr hilfreich für mich und ich denke auch für “ANDERE” Biggi

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