Immer häufiger kommt es anscheinend vor, dass Menschen 2,3 Mal am Tag unterwegs sind, um – angeblich – wichtige Besorgungen zu machen. Dies ist, solange die Ausgangssperre besteht, nicht erlaubt. Insbesondere Einkäufe sind auf das Notwendige zu beschränken und nicht mehrmals täglich durchzuführen. In diesem Zusammenhang hat die Guardia Civil eine Liste veröffentlicht, die zeigt, wer sich warum und für welche Tätigkeiten außerhalb des Hauses/der Wohnung bewegen darf. Gerade in den letzten Tagen wurden die Kontrollen dazu massiv verschärft und es gibt keine Ermahnungen mehr, sondern Geldstrafen.
Nachfolgend die Liste der Produkte und Dienstleistungen, die es rechtfertigen, im Supermarkt einzukaufen oder, für die es erlaubt ist, sich auf der Straße zu bewegen.
Die Aufstellung geht aus einem Dokument hervor, das von einem Posten der Guardia Civil Alicante zu betrieblichen Fragen und restriktiven Maßnahmen erstellt wurde.
a) Lebensmittel und Lebensmittelprodukte:
1. Frisches Fleisch
2. Geflügelfleisch
3. Wildfleisch
4. Hauskaninchen- und Farmwildfleisch
5. Fleischderivate
6. Fisch und Derivate
7. Meeresfrüchte, Krebstiere, Weichtiere und Derivate
8. Eier und Eiprodukte
9. Milch und Derivate
10. Öl und andere essbare Fette
11. Getreide
12. Hülsenfrüchte
13. Knollen und Derivate
14. Mehle und Derivate
15. Gemüse und Gemüse
16. Früchte und Derivate
17. Natürliche Süßstoffe und Derivate
18. Saucen und andere Gewürze
19. Kaffee und andere stimulierende und gewonnene Lebensmittel
20. Konserven und Gemüse
21. Fertiggerichte, Diät und Diätprodukte
22. Wasser und Eis
23. Eis
24. Alkoholfreie Getränke
25. Alkoholische Getränke
26. Zusatzstoffe
b) Einkauf Non-Food-Produkte:
1. Arzneimittel und Gesundheitsprodukte
2. Parfümerie-, Kosmetik- und Körperpflegeprodukte
3. Düngemittel und Düngemittel für den Hausgebrauch
4. Blumen, Pflanzen und Samen für den Hausgebrauch
5. Pestizide für den Hausgebrauch
6. Lösungsmittel, Klebstoffe, Farben, Lacke, Farbstoffe oder dergleichen
7. Reinigungsmittel und Haushaltsreinigungsmittel
8. Instrumente und Geräte für Optik, Fotografie, Uhren und Musik
9. Werkzeuge, Besteck, Besteck und andere übliche Metallerzeugnisse für den Hausgebrauch
10. Elektrische, elektrotechnische, elektronische und Computergeräte, deren Software und Zubehör für den Hausgebrauch
11. Feuerzeuge und Streichhölzer
12. Kraftstoffe
13. Gasflaschen
14. Tierzubehör
15. Bücher, Zeitschriften und Zeitungen
16. Didaktisches oder Schulmaterial
c) Dienstleistungen, die von der Ausgangssperre ausgenommen sind:
1. Wasser-, Gas-, Strom- und Heizungsversorgung
2. Vermietung von Wohnraum
3. Gesundheitsdienste: Ärzte, Krankenhäuser, Apotheker und Tierärzte
4. Wohn- und Pflegedienste für ältere oder behinderte Menschen
5. Öffentlicher Nah- und Fernverkehr
6. Kommunikation: Post, Telefone, Telegraphen und andere Telekommunikationsdienste, die einen direkten Einfluss auf die Bereitstellung von Diensten für den allgemeinen Gebrauch haben
7. Wäschereien und chemische Reinigungen
8. Reinigungs- und Müllabfuhrdienste
9. Bank- und Finanzdienstleistungen
10. Versicherung
11. Reparatur-, Wartungs- und Garantiedienstleistungen für die in diesem Anhang genannten Waren und Dienstleistungen, die aufgrund ihrer Art möglicherweise erforderlich sind
12. Dienstleistungen der Telekommunikation
Die Generaldirektion Verkehr (DGT) und die Guardia Civil bitten alle Bürger nochmals, die Beschränkungen einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Benutzung eines Fahrzeuges.
Hier gibt es laut Ausgangsbeschränkung nur 7 Gründe, ein KFZ zu nutzen:
- 1. Anschaffung von Lebensmitteln, Pharmazeutika und Grundnahrungsmitteln.
- 2. Unterstützung von Gesundheits-Zentren, – Dienstleistungen und – Einrichtungen.
- 3. Reisen Sie zum festen Arbeitsplatz, um Ihre berufliche Tätigkeit in einem Unternehmen auszuführen. Hierzu sollte eine Bescheinigung des Arbeitgebers mitgeführt werden.
- 4. Rückkehr vom Einkaufen oder der Arbeit zum gewöhnlichen Wohnort.
- 5. Notwendige Unterstützung und Betreuung von älteren Menschen, Minderjährigen, Angehörigen, Menschen mit Behinderungen oder besonders schutzbedürftigen Menschen.
- 6. Notwendige Fahrten zu Finanz- und Versicherungsunternehmen/Banken.
- 7. Aufgrund höherer Gewalt oder einer Notsituation.