Der Stadtrat von Calpe änderte in seiner letzten Plenarsitzung die Verkehrsverordnung, um die Benutzung sogenannter “Elektro-Fahrzeuge der persönlichen Mobilität” im öffentlichen Raum erstmals verbindlich zu regeln. Die Neuregelungen sollen im Sommer in Kraft treten und betreffen alle elektrisch angetriebenen Fahrzeuge mit ein- oder mehr Rädern mit einer Geschwindigkeit zwischen 6 und 25 km/h. Darunter fallen z.B. Scooter, Hoverboards, Elektro-Roller, Elektro-Fahrräder und sogenannte “Segways”. Die Verordnung sieht vor, dass diese Fahrzeuge in der Regel auf der Fahrbahn fahren müssen und nicht auf Gehwegen, in Parks oder Promenaden benutzt werden dürfen. Ausnahmen gelten nur für Personen mit eingeschränkter Mobilität, die mit elektrischen Rollstühlen fahren. Das Benutzen dieser Fahrzeuge auf Radwegen wurde ausdrücklich erlaubt, wobei dort die Höchstgeschwindigkeit bei 30 km/h liegt. Auf öffentlichen Straßen in Wohngebieten dürfen 20 km/h nicht überschritten werden.

Auch die Verwendung dieser Art von Fahrzeugen für kommerziell angebotene Touren mit mehreren Teilnehmern wurde festgelegt. Demnach darf eine solche “Tour” maximal 6 dieser Fahrzeuge beinhalten und sie muss von einem Führer begleitet werden. Solche “events” müssen zudem unter Angabe der geplanten Routen und Fahrpläne jetzt jeweils ausdrücklich von der Stadtverwaltung genehmigt werden.

Generell verboten ist es der Verordung zufolge außerdem, diese Fahrzeuge auf Gehwegen zu parken. Sie dürfen ausschließlich an Orten abgestellt oder geparkt werden, die für Fahrräder oder Motorräder vorgesehen sind. Auch verboten ist, solche Fahrzeuge an Bäumen, Ampeln, Sitzbänken oder sonstigem städtischen Mobilar anzubinden. Das Mindestalter zur Benutzung dieser Geräte beträgt laut dieser Vorlage generell 16 Jahre. Jugendliche unter 16 Jahren, die einen Mopedführerschein besitzen, dürfen auch damit fahren.

Die Verordnung soll weiterhin regeln, dass Fahrzeuge dieser Art den geltenden Rechtsvorschriften über Verkehr und Straßenverkehrssicherheit entsprechen müssen, die Fahrer solcher Geräte generell verpflichtet sind, Helme zu tragen und die zivilrechtliche Haftung für Unfälle oder Schäden abgedeckt sein muss – also eine Versicherung muss bestehen.

Bei Verstößen (auch Gefährdung anderer oder gefährliche Manöver mit solchen Geräten) drohen nach Inkrafttreten der Verordnung Strafen von 750 bis 3000 Euro.

 

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3 Kommentare

  1. Und normale Fahrräder? Auf der Promenade?

  2. Author

    normale Fahrräder sind auf der Promenade schon lange nicht mehr erlaubt. Stehen alle 20 Meter Verbotsschilder dort, auch wenn sich selten jemand dran hält…

    1. Falls Gesetze und Verordnungen klar sein sollen, müssten diese auch eine klare und vollständige message abgeben und nicht nur als ein Addendum kommen. So war’s gemeint :-)
      Übrigens, ich bin happy das wir diese homepage haben und danke für Ihre Arbeit sowie die nun häufigeren updates!

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