Spaniens Regierungschef Pedro Sánchez sagte gestern auf einer Rede zur Lage in Spanien, dass seine Regierung aktuell nicht beabsichtigt, einen generellen Alarmzustand für ganz Spanien zu beantragen. Gleichzeitig zeigte er den autonomen Gemeinschaften des Landes aber an, dass jeweils für deren Hoheitsgebiet durchaus die Möglichkeit besteht, einen Alarmzustand bei der Zentralregierung in Madrid anzufordern, den die Zentralregierung dann auch unterstützen werde. Kurz danach beantragten gleich 9 autonome Gemeinschaften genau solch einen Alarmzustand. Sie sehen darin die Möglichkeit, z.B. Mobilitätsbeschränkungen einzurichten und andere verfassungsmäßige Rechte der Bürger aufzuheben oder einzuschränken. Auch der Präsident unserer Comunidad Valenciana, Ximo Puig, teilte gestern Abend mit, dass er beabsichtigt, dieses “Instrument” anzufordern. Insoweit wäre es durchaus möglich, dass noch an diesem Wochenende ein “außerordentlicher Ministerrat” abgehalten wird, und alle autonomen Gemeinschaften die Zentralregierung in Madrid auffordern, wieder den generellen Alarmzustand für ganz Spanien zu erklären. Alternativ, und das scheint wahrscheinlicher, wird es aber auch für unsere Gemeinschaft den Antrag geben und damit ist klar, dass, egal unter welchem Alarmzustand, weitaus schärfere Maßnahmen und Einschränkungen der Grundrechte auf die Bevölkerung warten, als das, was wir bisher gesehen haben. Der Alarmzustand würde die Regierungen der autonomen Gemeinschaften rechtlich bei den meisten Grundrechtseinschränkungen absichern, ohne, dass Gerichte die Maßnahmen aufheben könnten. Wir bleiben am Thema dran und informieren Sie hier aktuell jeweils über die neuen Entwicklungen.

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