Niederlage für die Regierung von Präsident Ximo Puig: das Oberste Gericht in Valencia hat die von Puig im Januar 2021 erlassenen Mobilitätsbeschränkungen in der Comunidad Valenciana nachträglich für verfassungswidrig erklärt. Zum genannten Zeitpunkt erließ die Regierung Puig ein Dekret, welches im Januar 2021 Beschränkungen der Mobilität und Versammlungsfreiheit in der Valencianischen Gemeinschaft zur Bekämpfung der sogenannten „dritten Welle“ verfügte. Mit dem Erlass wurde damals u.a. an Wochenenden und Feiertagen die Ein- und Ausfahrt von und zu Gemeinden und Städten mit einer Bevölkerung von mehr als 50.000 Einwohnern verboten. Die Klage gegen dieses Dekret wurde vom valencianischen Anwalt Curro Nicolau eingereicht, und der Oberste Gerichtshof erklärte in dem jetzt vorliegenden Urteil, dass der Präsident damals nicht befugt war, diese Beschränkungen zu erlassen. Rechtlich bedeutet dies, dass in diesem Zusammenhang verhängte Bußgelder nicht gezahlt bzw. von der Autonomen Gemeinschaft an die Betroffenen zurückgezahlt werden müssen. Nach dem Beschluss ordnete die Exekutive in Valencia bereits die Rückzahlung der Beträge und die Annullierung der anhängigen Verfahren an.
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2022-02-02
Sehr gut,aber das bedeutet noch lange nicht,das Geld zurück kommt.Biggi