Der im Zusammenhang mit der Corona-Gesundheitskrise verhängte Alarmzustand in Spanien endet Samstag Nacht um 24:00 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt sind die einzelnen Autonomen Gemeinschaften Spaniens weitestgehend eigenverantwortlich für die weiteren Anti-Corona-Maßnahmen in ihrem Hoheitsgebiet. Die Regierung in Valencia hat nun beantragt, ab Sonntag die nächtliche Sperrstunde vorerst beizubehalten, aber ab diesem Zeitpunkt auf den Zeitrahmen von 24:00 Uhr bis 6:00 Uhr morgens festzulegen. Bisher begann die Sperrstunde um 22:00 Uhr. Auch die Schließzeiten der Gastronomie sollen demnach angepasst werden. Sie soll ab Sonntag bis 23:30 Uhr öffnen dürfen. Weiterhin plant die Regierung in Valencia, die Personenanzahl gesellschaftlicher Zusammenkünfte ab diesem Zeitpung generell auf maximal 10 festzulegen. Die geplanten Maßnahmen wurden dem Obersten Gerichtshof zur Genehmigung vorgelegt, denn nach dem Dekret der Zentralregierung in Madrid sollen diese Institutionen nach Ende des Alarmzustandes für Genehmigungen von Einschränkungen zuständig sein, die die Grundrechte der Bevölkerung betreffen. Wir berichteten hier ausführlich darüber. Die sogenannte “Perimeterschließung” der Comunidad Valenciana, die seit 1. November 2020 in Kraft war, soll ab kommenden Sonntag diesen Informationen nach aufgehoben werden, so dass Ein- und Ausreise in die Comunidad Valenciana auch für Inlandsmobilität ab diesem Zeitpunkt wieder uneingeschränkt möglich ist. Wir informieren Sie hier aktuell über die weitere Entwicklung, da nicht sicher ist, ob der Oberste Gerichtshof die von der Regierung in Valencia beantragte Fortführung dieser Beschränkungen der Grundrechte, insbesondere, was die Ausgangssperre betrifft, wirklich genehmigen wird.
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2021-05-07