Mehrere Autonome Gemeinschaften Spaniens planen, nach Ende des landesweiten Alarmzustandes am 9. Mai, einige Beschränkungen wie z.B. Ausgangssperren beizubehalten. Die rechtliche Grundlage dafür war bisher unklar. Nun hat die spanische Zentralregierung in Madrid ein Dekret erlassen, das den Rechtsrahmen für einschränkende Maßnahmen darstellen soll. Dem Dekret nach sollen die Autonomen Gemeinschaften Einschränkungen der Grundrechte vom jeweiligen Obersten Gerichtshof ihres Hoheitsgebietes genehmigen lassen. Der Gerichtshof hat demnach jeweils 5 Tage Zeit, um über die beantragten Maßnahmen und ggfs. vorliegende Einwände zu entscheiden. Damit soll eine verbindliche Rechtssicherheit für Bürger und Regierung hergestellt werden. In der Comunidad Valenciana sollen Lockerung der Beschränkungen von der Autonomen Regierung Ende dieser Woche entschieden werden, so dass sie ab 10.05.2021, 00:00 Uhr in Kraft treten können. Wir berichteten hier darüber. Am gestrigen Montag erklärte der Präsident der Generalitat, Ximo Puig, dass die sogenannte Perimeterschliessung fallen werde aber dass er es nicht für “tragfähig” halte, die Ausgangssperre in der Valencianischen Gemeinschaft bereits jetzt vollständig aufzuheben. Gleichzeitig zeigte er sich aber für eine Verschiebung der aktuell bestehenden Sperrzeiten offen.

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