Ab kommenden Dienstag ist für Personen, die auf dem Landweg von Frankreich nach Spanien einreisen wollen, ein Corona-PCR-Test vorgeschrieben. Dieser Test darf bei Einreise maximal 72 Stunden alt sein. Mit dieser Verordnung gleicht Spanien nun die Einreisebestimmungen, die bisher für Einreise per Flugzeug oder Schiff galten, auch auf den Landweg aus. Ausgenommen von dieser Verordnung sind Grenzgänger und Anwohner in Grenzgebieten (30 Kilometer Umkreis) sowie Kinder unter sechs Jahren und Lkw-Fahrer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit. Die neue Verordnung wurde am Samstag vom Amtsblatt (BOE) veröffentlicht und tritt drei Tage nach ihrer Veröffentlichung in der BOE in Kraft, also ab kommenden Dienstag, den 30. März 2021.
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