Führerschein-EU Richtlinie – neue Informationen für Residenten

Wie wir hier auf calpino.com berichteten, ist am 19. Januar 2015 die Übergangsfrist zur Anwendung der neuen EU-Führerscheinrichtlinie ausgelaufen. Das hat Konsequenzen für alle Spanien-Residenten, deren deutsche Fahrerlaubnis älter als zwei Jahre ist und noch kein Ablaufdatum enthält. Diese Führerscheine müssen nach der neuen EU-Richtlinie “erneuert” werden (spanisch: “renovación del permiso de conducción para ciudadanos comunitarios”).
Die bisher bekannt gewordenen Informationen waren widersprüchlich. Einerseits hieß es, man müsse den Führerschein auf jeden Fall “registrieren” oder, kann ihn gegen einen spanischen Führerschein umtauschen. Wir haben diese Informationen hier publiziert.
Die nationale spanische Verkehrsbehörde hat jetzt klargestellt, dass der deutsche (oder EU) – Führerschein eines in Spanien residenten Bürgers definitiv abgegeben werden muss. Man erhält dafür einen gleichwertigen spanischen EU-Führerschein. Eine “Registrierung” ist also nach dieser Auskunft nicht möglich.
Formulare und Info-Blätter erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Verkehrsbehörde. Diverse Vordrucke und Info-Blätter auf Deutsch finden Sie unter https://sede.dgt.gob.es/es/tramites-y-multas/permiso-de-conduccion/.
Einen Termin (cita previa) können Sie auf der Seite sede.dgt.gob.es/es/tramites-y-multas/cita-previa/jefaturas/ beantragen.
Eine Liste mit sämtlichen Zentren für den Gesundheitscheck (CRC, Centro de reconocimiento de conductores) können Sie unter http://www.dgt.es/es/seguridad-vial/centros-colaboradores/centros-de-reconocimiento-de-conductores/ herunterladen.
Für Calpe sind folgende Kontaktadressen angegeben:
Datos de contacto:
Dirección: Constitución 3
Teléfono: 965-831-504
Datos de contacto:
Dirección: Valencia 3 1
Teléfono: 965-831-959
Datos de contacto:
Dirección: Avda. Gabriel Miró 13-1º Piso – Puerta 6
Teléfono: 965 837 015 – 630 311 588

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