Maskenpflicht am Strand – neue Regeln nach Protesten verschiedener Autonomer Regierungen

Die von Madrid verordnete generelle Maskenpflicht am Strand wird geändert. Dies wurde bei einem interterritorialen Treffen von Vertretern der Autonomen Gemeinschaften mit dem Gesundheitsministerium in Madrid vereinbart. Die neuen Regeln zur Verwendung einer Maske sollen so abgeändert werden, dass das Tragen einer Gesichtsmaske an Stränden, in Schwimmbädern oder an Seen sowie beim Baden, Sport, Spazierengehen und an Ruheplätzen nicht mehr generell obligatorisch sein soll. Die vorgeschlagenen neuen Bestimmungen, die in einem Entwurf heute den Autonomen Regierungen übermittelt werden, hier in der Übersicht:

Die Verwendung einer Maske soll nicht mehr verpflichtend sein

  • beim Sonnenbaden, wenn ein Abstand von 1,50 Metern zu anderen Menschen eingehalten wird
  • während des Badens
  • bei Ausübung von Sport (auch Wassersport)
  • beim Essen und Trinken

Weiterhin verpflichtend soll das Tragen einer Gesichtsmaske beim Zugang zu Stränden oder Seen und auf dem Weg zur Küste sowie in Umkleidekabinen von öffentlichen oder privaten Gemeinschaftspools oder Schwimmbädern sein. Bei Aufenthalt in Hoteleinrichtungen (innen und außen) und außerhalb der zum Essen und Trinken erforderlichen Zeiträume und Örtlichkeiten soll die Maske auch weiterhin obligatorisch sein, wie es in dem Dokument heißt.

Sobald die neuen Regeln rechtsverbindlich und im Detail feststehen, werden wir sie an dieser Stelle für unsere Leser publizieren.

 

Nachricht teilen oder drucken