Fluggesellschaften, die ihren Kunden nicht innerhalb von 7 Tagen eine beantragte Rückerstattung wegen Flugstornierung gezahlt haben, geht es jetzt an den Kragen. Das spanische Verbraucherministerium will mindestens 17 Fluggesellschaften rechtlich belangen, weil sie Kunden entweder die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über ihr Recht auf Erstattung nach der Annullierung von Flügen aufgrund der COVID-19 Pandemie vorenthalten haben oder nicht innerhalb 7 Tagen von Kunden beantragte Rückerstattungen des Flugpreises durchgeführt wurden.

Die laut Ministerium davon betroffenen Gesellschaften sind: Air Europa, Air France, Air Nostrum, Binter Canarias, Blue Air, EasyJet, Eurowings, Iberia, Iberia Express, Jet 2, KLM, Latam Airlines, Lufthansa, Ryanair, SAS (Scandinavian Airlines), Transavia, TUI, United Airlines, Volotea und Wizzair.

Das Ministerium hat, eigenen Angaben zufolge, diese Fluggesellschaften bereits vor 2 Wochen angeschrieben und sie aufgefordert, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und diese Praxis zu beenden. Keine der genannten Gesellschaften habe auf diese Anfrage geantwortet.

Aus dem Ministerium hieß es dazu, dass die EU-Gesetze bei Flugstornierungen durch die Airlines sehr klar seien: Wenn eine Fluggesellschaft einen Flug storniere, habe der Fluggast das Recht, den gezahlten Flugpreis innerhalb von sieben Tagen nach seiner Anfrage auf Rückerstattung zu erhalten. Das Unternehmen habe zwar die Möglichkeit, einen Gutschein anzubieten, es sei in den europäischen Vorschriften jedoch sehr deutlich festgelegt, dass das letzte Wort der Verbraucher hat. Wenn der Kunde eine Erstattung vorzieht, muss er eine einfache und flexible Möglichkeit haben, diese anzufordern, und die Unternehmen müssen diese Rückerstattung innerhalb von 7 Tagen anweisen.

Derzeit gebe es jedoch zahlreiche Hinweise darauf, dass dem Kunden dieses Recht verwehrt werde. Zudem gebe es eine große Anzahl von Verbrauchern, die sich beschwert haben, da ihnen nur ein Gutschein und gar nicht die Möglichkeit der Rückerstattung angeboten worden sei. Das Ministerium will deshalb auch durchsetzen, dass alle Verträge, mit denen Reisende eine Gutschein-Ersatzrückerstattung akzeptiert haben, ungültig werden, wenn der Kunde nicht über sein Recht auf Rückzahlung informiert wurde und ein Gutschein als einzige Option angeboten wurde.

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3 Kommentare

  1. Wir hatten für den 27. 6.2020 bis zum 30.6.2020 einen Flug mit Ryanair von Alicante nach Nürnberg gebucht! Der Flug wurde durch Ryanair am 16.5.2020 annulliert. Wir haben sofort die Kostenerstattung angefordert und bekamen am 26.5.2020 ein Angebot für einen Gutschein, mit dem Hinweis, dass die Rückerstattung dauern könnte. Bis heute ist nichts passiert. Wir warten!!

    1. Wir warten seit dem 26.03.2020 auf eine Rückerstattung – bei Swiss!
      Wenn Sie mit einer Kreditkarte direkt bei der Airline bezahlt haben, versuchen Sie über Ihre Bank (über die Sie die Kreditkarte erhalten haben) das CHARGE-BACK-Verfahren einzuleiten. Dann sollte Ihnen der Betrag auf Ihr Kreditkartenkonto zurückgebucht werden. Dauert z.Zt. 2-4 Wochen.

  2. Auch wir haben ueber Volotea 4 Fluege im Mai gebucht und nur die Moeglichkeit des Gutscheines erhalten. Bei zwei Fluegen haben wir notgedrungrn eingewilligt obwohl wir rechtzeitig ueber email die Betraege zirueck gefordert hatten. Leider ohne Rueckantwort. Zwei Fluege stehen noch aus. Die airline meldet sich darueber nicht bei uns.

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