Die Regierung der Comunidad Valenciana hat neue Bestimmungen und Einschränkungen erlassen, die ab dem heutigen Mittwoch, 31. März 2021, in Kraft treten. Diese wurden heute im BOE als das sogenannte “Neue Normalitätsgesetz” veröffentlicht. So gilt ab heute eine generelle Maskenpflicht in allen öffentlichen Bereichen, auch wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann. Damit ist die Verwendung einer Gesichtsmaske überall im öffentlichen Raum obligatorisch und verpflichtend, auch an Stränden. Einzige Ausnahme: bei sportlichen Aktivitäten wie Laufen (auch am Strand) ist die Maske nur dann obligatorisch, wenn der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zwischen Personen nicht eingehalten werden kann. Weiterhin wurden die Beschränkungen bei sozialen Treffen modifiziert. So sind nun Treffen von bis zu vier Personen aus verschiedenen Haushalten erlaubt.

Hier eingebettet das entsprechende Gesetz der BOE als pdf Dokument:

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