Letzte Nacht um 24:00 Uhr endete der seit Mitte März in ganz Spanien wegen der COVID-19 Pandemie von der Zentralregierung in Madrid verhängte Ausnahmezustand. Seit heute befindet sich Spanien in der sogenannten “neuen Normalität”, die Landgrenze zu Frankreich sowie See- und Flughäfen sind für Menschen aus der Europäischen Union wieder offen. Auch die bisher gültige zweiwöchige Quarantäne für Einreisende aus Schengen-Gebieten ist damit Geschichte. Nur die Grenze zu Portugal bleibt vorerst bis zum 1. Juli geschlossen. Wir berichteten hier darüber. Mit Ende des Ausnahmezustandes sind ab heute die Regierungen der autonomen Gemeinschaften Spaniens wieder uneingeschränkt handlungsfähig und damit auch für die weitere Gestaltung der Gesetze in Bezug auf die Corona-Pandemie in ihren Regionen verantwortlich.

Vor Ablauf des Alarmzustandes hatte die Regierung in Madrid ein Dekret verabschiedet, dass einige Aspekte dieser “neuen Normalität” regelt und landesweit gültig bleibt. Darin wird unter anderem die obligatorische Verwendung von Gesichtsmasken in der Öffentlichkeit, in geschlossenen Räumen für die öffentliche Nutzung oder im Strassenverkehr festgelegt, sofern es nicht möglich ist, einen zwischenmenschlichen Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten.  Masken sind für Transportmittel sowie für öffentliche Straßen, Außenräume und geschlossene Räume damit bis auf Weiteres obligatorisch, sofern die Einhaltung dieses physischen Sicherheitsabstands von mindestens 1,5 Metern nicht gewährleistet werden kann. Die Nutzung ist auch für den öffentlichen und privaten Transport von Fahrgästen vorgeschrieben. Im privaten Transport gilt Maskenpflicht nur, wenn die Insassen der Fahrzeuge nicht an derselben Adresse zusammenleben. Personen mit Atemwegserkrankungen oder -schwierigkeiten jeglicher Art, die durch Tragen einer Maske verschlimmert werden können, sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Dies sollte durch ein ärtzliches Attest nachgewiesen werden können. Nichtbeachtung der Maskenpflicht kann mit Geldstrafen von bis zu 100 Euro geahndet werden.

Außerdem sind durch dieses Dekret u.a. Fluglinien und Verkehrsbetriebe “mit vorab zugewiesenen Sitzplätzen” verpflichtet, die Kontaktinformationen der Reisenden mindestens vier Wochen lang aufzubewahren und auf Anfrage den Gesundheitsbehörden zur Verfügung stellen, um bei Bedarf die Rückverfolgbarkeit von Kontakten gewährleisten zu können. Auch Gesundheitskontrollen bei der Einreise nach Spanien wurden festgelegt. Wir haben u.a. hier darüber berichtet.

Spaniens Regierungschef Pedro Sánchez richtete gestern auf einer Pressekonferenz zur Aufhebung des Alarmzustandes eindringliche Worte an alle Spanier: “Wir müssen vermeiden, dass das Virus in einer zweiten Welle zurückkehrt” sagte er und appellierte an die Eigenverantwortlichkeit jedes Einzelnen. Er betonte, dass der Ausnahmezustand mit den Beschränkungen der Mobilität “Tausende und Abertausende von Menschenleben” in Spanien gerettet habe. Weiterhin bedankte sich Sánchez ausdrücklich bei allen Menschen des Landes, die in dieser Zeit “so viele Opfer” gebracht haben.

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