Seit Beginn des neuen Jahres sind die Gesetzesänderungen bezüglich Elektrorollern und Segways in Kraft. Demnach dürfen solche Gefährte nicht mehr auf Gehwegen, Promenaden oder in Fußgängerzonen fahren sondern müssen die normalen Fahrbahnen benutzen. Dies gilt nicht für Elektro-Rollstühle. Auch ist die Höchstgeschwindigkeit auf maximal 25 Stundenkilometer begrenzt. Benutzer solcher Fahrzeuge müssen seit 1. Januar, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch, die im öffentlichen Strassenverkehr geltenden Verkehrsregeln einhalten und es gelten seitdem auch für Nutzer solcher Fahrgeräte die bestehenden Alkoholgrenzen. Bisher nicht allgemeingültig festgelegt ist, ob eine Versicherung solcher Fahrzeuge Vorschrift werden soll. In jedem Fall wird die jeweilige Policia Local seit Beginn des Jahres bei diesen Fortbewegungsmitteln auf die Einhaltung der nun bestehenden Gesetze achten. Calpe hatte im vergangenen Jahr bereits Verordnungen dazu umgesetzt. Wir berichteten hier und hier darüber.
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2021-01-04
Selbst bei Fahrrädern auf der Promenade unternimmt die Policia Local nichts! Dann wird das mit den Elektrorollern wohl auch nichts.