Spaniens Regierungschef Pedro Sánchez hält am heutigen Sonntag eine weitere Videokonferenz mit den Präsidenten der autonomen Gemeinschaften ab, um die Fortschritte im Deeskalationsprozess zu erörtern. Die Videokonferenz hat vor einigen Minuten begonnen. Zum Abschluss wird es am Nachmittag eine Pressekonferenz geben.
An gestrigen Samstag wurde die letzte Verlängerung des Alarmzustands im Spanischen Amtsblatt (BOE) veröffentlicht, die bis zum 21. Juni andauert und in der auch festgegelegt ist, dass es ab Phase 3 des Deeskalationsplans ausschließlich die Regierungen der autonomen Provinzen sind, die die zulässigen Maßnahmen bestimmen sowie die interprovinzielle Mobilität festlegen und dass sie die alleinige Entscheidungsgewalt haben, wann die jeweilige autonome Gemeinschaft diese Phase 3 dann beendet und zur “neuen Normalität” übergehen wird.
Unsere Comunidad Valenciana wird in diese Phase 3 frühestens am 15. Juni eintreten, sofern die Regierung in Valencia dies kommende Woche beim spanischen Gesundheitsminister, der dies abschließend genehmigen muss, beantragt.
Abschließend hier noch 3 neue, am gestrigen Samstag im Spanischen Amtsblatt (BOE) veröffentlichte Anordnungen zur Lockerung bisheriger COVID-19-Beschränkungen:
Plätze, Veranstaltungsorte und Anlagen im Freien (u.a. auch Stierkampf-Veranstaltungen) können jetzt bereits auch in den Gebieten eröffnet werden, die sich in Phase 2 der Deeskalation befinden. Die maximale Kapazität ist auf ein Drittel festgelegt wobei nicht mehr als 400 Personen eingelassen werden dürfen. Ab Phase 3 der Deeskalation darf diese auf 50 Prozent der zulässigen Kapazität, aber auf nicht mehr als 800 Personen erhöht werden.
Transport: Öffentliche oder private Busse und Züge können ab dem morgigen Montag in ganz Spanien alle verfügbaren Plätze nutzen, sowohl in den Gebieten, die in Phase 2 verbleiben, als auch in den Gebieten, die morgen in Phase 3 des Deeskalationsplans eintreten. In der Ministerialverordnung ist jedoch festgelegt, dass weiterhin die maximale Distanz zwischen allen Benutzern dieser Verkehrsmittel angestrebt werden soll.
Nachtleben: Nachtbars und Diskotheken dürfen in Gebieten der Phase 3 ab kommenden Montag, den 8. Juni wieder öffnen, allerdings mit Einhaltung der Abstandsregeln der Tische und ohne Öffnung der Tanzflächen, die weiterhin nicht genutzt werden dürfen.