Schwere Schlappe für Spaniens Regierungschef Pedro Sánchez und seinen Gesundheitsminister Salvador Illa: der Oberste Gerichtshof von Madrid lehnte heute die Anordnung der spanischen Zentralregierung ab, die mehr als 5 Millionen Madrilener wegen der hohen Covid-19 Infektionszahlen quasi unter Quarantäne gestellt hätte (wir berichteten hier darüber). Das Gericht verwies in seiner Begründung darauf, dass diese Einschränkung der Grundrechte – insbesondere die Einschränkung der Freizügigkeit – nicht durch eine einfache Anordnung der Regierung möglich ist. Solche Beschränkungen seien nicht einmal zum Schutz der öffentlichen Gesundheit in dieser Form möglich. Zusammenfassend gesagt geht der Oberste Gerichtshof also davon aus, dass ca. fünf Millionen Menschen nicht durch eine einfache Anordnung auf der Grundlage eines Gesundheitsgesetzes, welches nur technische Fragen und die Koordinierung zwischen den Verwaltungen berücksichtigt, einschränkt werden dürfen. Den Richtern zufolge “liegt es außerhalb des Zwecks” dieses Gesetzes, auf das sich Illa beruft, “Maßnahmen zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit zu genehmigen”. Dies sei nur in Verbindung mit einem “Alarmzustand” möglich.
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2020-10-08