Nachdem das Oberste Gericht Spaniens bereits den ersten durch die Regierung Sánchez wegen der Coronakrise ausgerufenen Alarmzustand für verfassungswidrig erklärt hat, wurde am gestrigen Mittwoch in einem weiteren Verfahren auch der im Oktober 2020 für weitere 6 Monate ausgerufene zweite Alarmzustand für verfassungswidrig erklärt. Das Verfassungsgericht begründete diese Entscheidung damit, dass nicht die Dauer der Verlängerung an sich verfassungswidrig gewesen sei sondern die Unangemessenheit bzw. Unbegründetheit. Die Ausrufung für weitere sechs Monate Ende Oktober 2020 erfolgte nach Ansicht des Gerichts in einer Weise, die der verfassungsrechtlichen Bedeutung der Maßnahme völlig widersprach und auch durch die von der Regierung geltend gemachten Gründen rechtlich nicht angemessen war. Bleibt nun abzuwarten, ob auch die in diesem Zeitraum verhängten Bußgelder zurückgezahlt werden müssen (wir berichteten hier darüber).
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2021-10-28