Nachdem unter anderem Katalonien und die Balearen eine allgemeine Maskenpflicht im öffentlichen Raum eingeführt haben (wir berichteten hier darüber), geht die Diskussion über dieses Thema auch in der Comunidad Valenciana weiter. Der Präsident der Generalitat Valenciana, Ximo Puig, betonte am Montag, dass der obligatorische Charakter der Maske in der valencianischen Gemeinschaft trotz des Inkrafttretens in Nachbar-Gemeinschaften wie Katalonien oder den Balearen “aktuell nicht zur Diskussion steht”. Zugleich sagte er aber auch, dass “in den nächsten Tagen Entscheidungen getroffen werden könnten”, je nachdem, wie sich die Corona-Pandemie in der Comunidad Valenciana insgesamt entwickelt. Puig sagte, er halte es für nicht angemessen, “permanent beobachten zu lassen, was jeder Bürger tut”, und erinnerte daran, dass die Maske im öffentlichen Verkehr und geschlossenen Räumen wie Supermärkten “sowieso obligatorisch ist”. Jetzt muss es seiner Meinung nach einen persönlichen Willen und eine gemeinsame Verantwortung aller Bürger der valencianischen Gemeinschaft geben, um das Coronavirus effektiv zu bekämpfen. “Wir müssen mit dem Coronavirus leben und die Richtlinien befolgen: zwischenmenschliche Distanz, Belüftung und Hygiene”, so Puig, der aber auch darauf hinwies, dass es immer das Ziel seiner Regierung sei, eine Balance zu finden und gleichzeitig “in Freiheit und in einer sicheren Gesellschaft zu leben”.
Zudem wurde heute bekannt, dass die Polizei in der Stadt Calpe seit 19. Mai dieses Jahres bereits mehr als 130 Personen sanktioniert hat, die gegen die Maskenpflicht verstossen haben. Gleichzeitig wies die Policia Local Calpes darauf hin, dass Anzeigen mit Bussgeldern bisher nur verhängt wurden, wenn Personen, die darüber informiert wurden, dass sie die Maske zu tragen haben, sich dann weigerten, dieser Anordnung zu folgen.
Die Regionalregierung der Baleareninseln (u.a. Mallorca, Menorca, Ibiza) hat zudem die angekündigten Massnahmen zur Maskenpflicht etwas weniger hart beschlossen, als noch am Wochenende angekündigt. Das geht aus der Veröffentlichung des Gesetzes im offiziellen Mitteilungsblatt der Regierung hervor. So ist es seit Montag – trotz generell verfügter Maskenpflicht im öffentlichen Raum – doch erlaubt, z.B. auf Promenaden beim Spaziergang auf die Maske zu verzichten, wenn der Mindestabstand eingehalten wird.
Das Handhaben und Umsetzen der Vorgabe durch die Ordnungskräfte finde ich korrekt.
Nur: Warum wird das bei Parkverstössen und überhöhter Geschwindigkeit nicht auch durchgesetzt. ???