Spaniens Regierung beschließt die “grüne Revolution”: Abfalltrennung und Recycling werden Pflicht – Plastikverbot kommt

Der Ministerrat der Regierung in Madrid hat eine sogenannte “spanische Strategie für eine Kreislaufwirtschaft (EEEC)” genehmigt, die darauf abzielt, bis 2030 in ganz Spanien eine Wiederverwertungwirtschaft herzustellen. Auch der Entwurf eines neuen Abfallgesetzes wurde gebilligt, der die Abfalltrennung verbindlich vorschreibt und unter anderem Einwegkunststoffe ab Juli 2021 verbietet.

Während einer Pressekonferenz im Anschluss an die Sitzung des Ministerrats betonte die Sprecherin der Ministerin, María Jesús Montero, dass es der Wille der Europäischen Union und Spaniens ist, “eine echte grüne Revolution zu fördern, um das Land nach der Pandemie wieder aufzubauen”. Dazu solle das Wachstumsmodell Spaniens neu ausgerichtet werden, um das Land wettbewerbsfähiger und effizienter, aber auch “verantwortungsvoller” gegenüber dem Planeten und den künftigen Generationen zu machen.

Der neue, als “Spanien-Strategie 2030” bezeichnete Plan, zielt im Grunde darauf ab, die Wegwerf-Ökonomie zu überwinden und ein neues Produktions- und Konsummodell zu fördern, bei dem der Wert von Produkten, Materialien und Ressourcen durch Recycling so lange wie möglich im Wirtschaftskreislauf erhalten bleibt und die Abfallerzeugung minimiert wird. Der Plan sieht vor, dass unter anderem Einweg-Kunststoffverpackungen besteuert werden sollen. Der Steuersatz dieser neuen indirekten Steuer wird 0,45 Euro pro Kilogramm Verpackung betragen;  eine Maßnahme, mit der der spanische Staat schätzungsweise 724 Millionen Euro einnehmen wird.

Diese neue Verordnung wird sich auch auf das tägliche Leben in Spanien auswirken, da z.B. ein Verkaufsverbot von Einwegartikeln aus Kunststoff (wie Teller, Besteck oder Kunststoff-Strohhalme) ab Juli 2021 und die Erhebung von Gebühren für Plastikbecher und Lebensmittelbehälter ab 2023 verbindlich sein wird.

Folgende Ziele werden in dem Plan für das Jahr 2030 genannt: Senkung des nationalen Materialverbrauchs um 30 % im Verhältnis zum BIP von 2010, Senkung des Abfallaufkommens um 15 % im Vergleich zu 2010, Senkung der Lebensmittelabfälle um 50 % pro Kopf im Haushalts- und Einzelhandelskonsum und um 20 % in den Produktions- und Lieferketten ab 2020 sowie Verbesserung der Wassernutzungseffizienz um 10 %.

Der größte Teil der Maßnahmen, die die Bürgerinnen und Bürger Spaniens direkt betreffen werden, ist im Gesetzentwurf über Abfälle und kontaminierte Böden enthalten, der zum ersten Mal in der spanischen Gesetzgebung Beschränkungen für Einwegkunststoffe enthält, die die Nutzung vieler dieser Kunststoffe auf dem Markt einschränkt und Ziele für ihre Reduzierung festlegt.

So ist es beispielsweise ab dem 1. Januar 2023 verboten, Kunststoff/Plastik-Getränkebecher (einschließlich ihrer Deckel und Verschlüsse) und Lebensmittelbehälter, wie z.B. Plastikschachteln (mit oder ohne Deckel), die für Lebensmittel zum sofortigen Verzehr verwendet werden, in dem Betrieb, in dem sie bestellt oder mitgenommen werden, gratis zu verteilen. Dies betrifft dann vor allem Bereiche wie Fastfood oder andere Lebensmittel, die zum sofortigen Verzehr verkauft werden. In solchen Fällen muss der Händler ab diesem Datum für jedes an den Verbraucher gelieferte Kunststoffprodukt eine Gebühr erheben, was auf dem Kaufbeleg vermerkt werden muss. Das Ziel ist, die Vermarktung dieser Produkte bis 2026 um 50% und bis 2030 um 70% zu reduzieren, jeweils im Vergleich zum Jahr 2020.

Darüber hinaus soll ab Juli 2021 das Inverkehrbringen von Wattestäbchen (außer im Bereich Medizinprodukte), Plastik- und/oder Einweg-Besteck (Gabeln, Messer, Löffel, Essstäbchen etc.), Tellern, Trinkhalmen und Rührstäbchen für Getränke, Stäbchen zum Halten und Befestigen von Ballons (außer Ballons für industrielle und gewerbliche Zwecke und Anwendungen, die nicht an Verbraucher verteilt werden) sowie Behältern und Bechern für Nahrungsmittel und Getränke aus Kunststoff, einschließlich ihrer Deckel und Kappen, verboten sein.

Auch der Verkauf und die Verwendung von Kosmetika und Reinigungsmitteln, die sogenannte Microkunststoffe enthalten, sollen ab diesem Datum nicht mehr erlaubt  sein. Weiterhin soll das Recycling von Plastikflaschen und Behältern bis 2029 landesweit auf 90% steigen.

Was den Rest des Abfalls betrifft, werden konkrete Zeitpläne für Abfalltrennung genannt: Die Trennung wird Pflicht für Bioabfälle (in Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern bis zum 31. Dezember 2021 und für den Rest des Landes bis 31. Dezember 2023). Das Recyceln von Textilien, gebrauchten Speiseölen und gefährlichen Haushaltsabfällen soll bis 31. Dezember 2024 Pflicht werden. Bei Verstößen gegen diese neuen Verordnungen sollen dem Entwurf nach zudem empfindliche Geldstrafen drohen.

 

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