Das spanische Verfassungsgericht hat die im Zuge des in Spanien verhängten Alarmzustandes zwischen März und Juni 2020 erfolgten Grundrechtsbeschränkungen für illegal erklärt. Das Gericht stellte mit einer knappen Mehrheit von 6:5 Richtern fest, dass die Beschränkung der Grundrechte wie z.B. die angeordnete Ausgangssperre und Mobilitätsbeschränkungen die Ausrufung des Ausnahmezustandes im Land vorausgesetzt hätten. Der damals ausgerufene Alarmzustand reiche dafür nicht aus, da er eine pauschale Aussetzung der Grundrechte der Bürger nicht zulasse. Dem Gericht nach war die angeordnete Ausgangssperre keine „Einschränkung“ von Grundrechten sondern deren faktische Aussetzung. Die Richter betonten, dass nicht die Beschränkung der Grundrechte an sich bemängelt werde, sondern das dazu genutzte Instrument des Alarmzustandes, welches diese Art der Grundrechtseingriffe nicht zulasse. In der Konsequenz bedeutet dies wahrscheinlich, dass alle damaligen innerhalb dieses Zeitraumes verhängten Bußgelder illegal waren. Betroffene, die bereits bezahlt haben, haben allerdings Juristen nach wenig Chancen, die gezahlten Bußgelder zurück zu erhalten. Anders sieht es bei den Personen aus, die damals ein Bußgeld wegen Verstoß gegen die Beschränkungen erhalten, aber noch nicht gezahlt haben. Diese müssen die Zahlung nun nicht mehr leisten.
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2021-07-16