Aktuell kommt es immer wieder vor, dass man von Polizisten aufgefordert wird, eine Maske zu tragen. Um Missverständnisse zu vermeiden, hier eine Zusammenfassung der Anordnung des Gesundheitsministeriums zu diesem Thema und die Anordnung im Original zum download für Sie.
Die Anordnung im Detail:
Ministerio de Sanidad
«BOE» núm. 142, de 20 de mayo de 2020
Referencia: BOE-A-2020-5142
Orden SND/422/2020, de 19 de mayo, por la que se regulan las
condiciones para el uso obligatorio de mascarilla durante la situación
de crisis sanitaria ocasionada por el COVID-19
haben wir für unsere Leser hier zum download im spanischen Original als pdf-Dokument verfügbar gemacht.
Diese Anordnung besagt im Wortlaut folgendes:
Artículo 3. Espacios en los que resulta obligatorio el uso de mascarilla.
El uso de mascarilla será obligatorio en la vía pública, en espacios al aire libre y en
cualquier espacio cerrado de uso público o que se encuentre abierto al público, siempre que
no sea posible mantener una distancia de seguridad interpersonal de al menos dos metros.
Dies heißt auf deutsch übersetzt:
Artikel 3. Räume, in denen die Verwendung einer Maske obligatorisch ist.
Die Verwendung einer Maske ist auf öffentlichen Straßen, in Außenbereichen und in jedem geschlossenen Raum, der für die öffentliche Nutzung oder der für die Öffentlichkeit zugänglich ist, obligatorisch, vorausgesetzt, dass es nicht möglich ist, einen zwischenmenschlichen Sicherheitsabstand von mindestens zwei Metern einzuhalten.
Die Anordnung gilt momentan bis zum offiziellen Ende des sogenannten “Alarmzustandes”. Dieser soll am kommenden Mittwoch letztmalig bis zum 21. Juni 2020 verlägert werden.
Laut BOE ist das Tragen einer Maske nicht obligatorisch für Personen mit Atembeschwerden, die durch die Verwendung der Maske verschlimmert werden können oder bei Personen, die aus gesundheitlichen Gründen kontraindiziert sind, diese zu tragen und bei Personen, die aufgrund “ihrer Situation von Behinderung oder Abhängigkeit” Verhaltensänderungen aufweisen könnten, die ihre Verwendung unmöglich machen.
Auch ist die Verwendung nicht für Aktivitäten erforderlich, die “naturgemäß nicht mit dem Tragen einer Gesichtsmaske kompatibel sind“. Als Beispiele nennt das Gesundheitsministerium hier Aktivitäten “wie die Aufnahme von Nahrungsmitteln und Getränken” oder Situationen “höherer Gewalt oder Notsituationen“.
Generell besteht eine Maskenpflicht auch in den meisten Supermärkten und Geschäften. Wir haben dies bereits hier bei calpino.com entsprechend publiziert.
Strafen:
Die Nichteinhaltung des Tragens einer Maske führt nicht automatisch zu einer Geldstrafe. Die Polizei kann die Person jedoch aus dem Raum oder aus dem öffentlichen Bereich verweisen, in dem die Person gegen die Verpflichtung zur Verwendung dieses Schutzmaterials verstößt. Darüber hinaus wird es einen Sanktionsvorschlag geben, wenn die betreffende Person die Anweisungen der Polizei missachtet, die Maske aufzusetzen oder sich weigert, sich in einen Bereich zurückzuziehen, in dem es möglich ist, den Abstand zur zwischenmenschlichen Sicherheit von 2 Metern aufrechtzuerhalten.
Wichtiger Rechtshinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und werden von calpino.com publiziert unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung und ohne Gewähr auf Vollständigkeit und/oder aktuelle Gültigkeit, da sich im Rahmen der COVID-19 Pandemie Anordnungen immer wieder ändern oder ergänzt bzw. modifiziert werden. Die hier publizierten Details sind die Informationen, die wir – Stand 01. Juni 2020 – zusammentragen konnten.
Vielen Dank für die sehr ausführlichen Informationen hier! Ich kannte eure Seite bisher nicht und habe euch jetzt abonniert.